Kinderspass Dresden

AGB

AGB Stand 09/2009

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Kinderspass Dresden, Inhaber Torsten Schaal

§ 1 Geltungsbereich

1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend auch "Auftraggeber" genannt) über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Gelten gegenüber Verbrauchern besondere Regelungen, ist dies in der jeweiligen Klausel vermerkt.

2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge können wir innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Dies gilt nicht für den Verkauf vorrätiger Ware.

2. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche bzw. nicht den anerkannten Regeln der Technik entgegenstehende Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

3. Wir behalten uns das Eigentum sowie Urheberrechte an allen von uns abgegebenen Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekanntgeben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

§ 3 Preise und Zahlung

1. Die Preise gelten für den vertragsgemäßen Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

2. Rechnungsbeträge sind bei Veranstaltungen innerhalb von 7 Tagen, bei Lieferung innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand um eine Werkleistung, wird die Vergütung mit der Abnahme fällig, es sei denn, dass die Fälligkeit nach den gesetzlichen Vorschriften auch ohne Abnahme eintritt. Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.

3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Handelt es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Verbraucher, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 4 Lieferung und Leistungszeit

1. Lieferungen erfolgen vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ab Werk.

2. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Für Veranstaltungen gelten grundsätzlich die vereinbarten Termine.

3. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

§ 5 Haftung für Mängel im Falle der Lieferung beweglicher Sachen

1. Die Regelungen dieses Paragraphen gelten für die Lieferung beweglicher Sachen.

2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften. Handelt es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Verbraucher, hat er offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

3. Handelt es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Verbraucher, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

4. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.

5. Handelt es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.

6. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.

§ 6 Haftung für Mängel bei Erbringung von Werkleistungen

1. Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten ausschließlich für die Haftung wegen Mängeln im Falle der Erbringung von Werkleistungen.

2. Für etwaige Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehl geschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und ggf. Schadenersatz im Rahmen der nachfolgenden Haftungsbeschränkung verlangen.

3. Für die Verjährung der Mängelansprüche gilt § 634 a BGB.

4. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.

5. Für Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.

§ 7 Besondere Bedingungen bei Veranstaltungen

1. Ist Gegenstand unserer vertraglichen Leistungen die Durchführung oder Mitwirkung bei Veranstaltungen oder die Bereitstellung von Spielgeräten, Hüpfburgen, Fahrzeugen, Riesentrampolinen oder anderen Gegenständen, gelten die Bestimmungen dieses Paragraphen.2. Die Aufsicht oder vertragliche Obhutspflichten gegenüber dem Auftraggeber oder Teilnehmern der Veranstaltung übernehmen wir nur im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.3. Für selbst verschuldete Unfälle des Auftraggebers oder von Teilnehmern der Veranstaltung haften wir nicht.4. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an den von uns bereit gestellten Gegenständen, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder von ihm selbst verursacht werden.5. Soweit unsere vertraglich geschuldete Leistung den Aufbau von Hüpfburgen, Riesentrampolinen, Kletterwänden oder ähnlichen Utensilien beinhaltet, hat der Auftraggeber für diefreieZugänglichkeitundBereitstellungeinerhinreichend
großen und geeigneten Fläche zu sorgen, die mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und einer Höhe von 3,40 m gefahrlos erreicht werden kann.6. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften für die Dauer der Veranstaltung, soweit sie nicht unmittelbar unsere vertraglichen Pflichten betreffen.7. Im Übrigen gilt für unsere Haftung die Regelung des § 8.

§ 8 Haftung für Schäden

1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht im Falle einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.2. Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadenersatzansprüchen im Falle der Lieferung beweglicher Sachen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. Ist der Vertragsgegenstand die Herstellung eines Werkes, verjähren Schadenersatzansprüche aufgrund eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften.

4. oweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bzw. von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung bzw. des Kaufpreises vor.

§ 10 Rechtswahl - Gerichtsstand
1. Für Verträge mit uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Handelt es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Verbraucher, ist ausschließlicher Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.